Entertaiment

Ex-"Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman meldet private Insolvenz an

GDN - Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman (53) hat beim Amtsgericht Hamburg private Insolvenz angemeldet. "Meine Immobilien im Osten haben mir finanziell das Genick gebrochen", sagte Eva Herman der "Bild-Zeitung" (Montagausgabe).
"1995 habe ich für 500.000 Euro drei Objekte in Leipzig gekauft. Es handelte sich dabei um diese typischen Bauherren-Modelle, die viel Steuerersparnis versprachen, aber völlig überhöhte Mietvoraussagen hatten. Ich konnte den hohen Zahlungen jahrelang problemlos nachkommen, weil ich viel gearbeitet und viel Geld verdient habe." Nach der Veröffentlichung ihres umstrittenen Buches "Das Eva-Prinzip", in dem sich Herman mit dem Rollenverständnis der Frauen beschäftigte, musste sie ihren Job bei der "Tagesschau" aufgeben. "Als im Jahr 2007 mein berufliches Fundament zusammenbrach, war es mir nicht mehr möglich, die Forderungen der Banken zu bedienen", so Eva Herman zu "Bild". "Also war es nur eine Frage der Zeit, bis es zu der jetzigen Situation gekommen ist." Ihre Immobilien in Leipzig wurden nach "Bild"-Informationen im vergangenen Jahr zwangsversteigert. Mit großen Verlusten. "Plötzlich schuldete ich der Bank noch Geld für Immobilien, die mir gar nicht mehr gehören." Dazu kamen unbezahlte Rechnungen bei Rechtsanwälten und offene Gerichtskosten. Der Offenbarungseid sei ihr einziger Ausweg gewesen. "Das war ein schmerzhafter Schritt", so Eva Herman zu "Bild". "Erst recht, wenn man wie ich viele Jahre seines Lebens viel Geld verdient hat." Auf die Frage, ob sie sich schämt, sagt Eva Herman: "Ja und nein. Ganze Länder sind im Moment insolvent und zahlungsunfähig." Beruflich hat sie bereits neue Pläne: "Es gibt die ein oder andere Möglichkeit, ich bin in Gesprächen. Mehr möchte ich im Augenblick dazu nicht sagen." Für den Lebensunterhalt, so Eva Herman, kommt allein ihr Mann auf. Den Luxus von früher vermisst Eva Herman nicht: "Ich kann mit wenig auskommen und trotzdem sehr glücklich sein. Unter dem Strich zählt, ich bin hingefallen, jetzt will ich wieder aufstehen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.